Veranstaltungen
Bleiberechtsgesetz?
21.03.2009 17:00Bleiberecht, Wer ist Betrofen?
Black Community versucht ein Antwort.
„Menschen, die seit Jahren hier leben und integriert sind, brauchen ein Bleiberecht. Das sagt auch das österreichische Verfassungsgericht. Realitäts-verweigerung und Schikanen lösen die Probleme nicht."....
|
Bundesministerium für Inneres / 24.02.2009 / 12:10 / OTS0131 5 II 0562 NIN0001 |
|
Fekter: Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes schafft Klarheit und verhindert Antragsmarathon
Utl.: Gesetzesentwurf heute im Ministerrat beschlossen
Wien (OTS) - Innenministerin Fekter zeigt sich über den heutigen
Beschluss des Ministerrats, wonach der Humanitäre Aufenthalt in
Österreich neu geregelt wird, erfreut. "Vorgabe für die Novelle war,
dass es zu keiner Verlängerung der Verfahrensdauer kommt und kein
zusätzlicher Antragsmarathon entsteht", so die Innenministerin.
"Außerdem ist im Regierungsprogramm die Neuregelung des Humanitären
Aufenthaltes vereinbart worden."
In Zukunft werden bei allen fremdenrechtlichen Verfahren -
Asylverfahren, Ausweisungsverfahren, Abschiebeverfahren und bei
Verfahren zur Niederlassungsbewilligung - die Gründe für einen
humanitären Aufenthalt mitgeprüft. Jeder Fall wird einzeln geprüft
und entschieden. Die Voraussetzungen dafür hat der
Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur klar festgehalten:
- Art und Dauer des bisherigen Aufenthaltes und die Frage ob
der bisherige Aufenthalt rechtswidrig war;
- das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens in
Österreich;
- die Schutzwürdigkeit des Privatlebens;
- der Grad der Integration;
- die Bindungen zum Herkunftsstaat;
- die strafgerichtliche Unbescholtenheit;
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere im
Bereich des Asyl-, Fremdenpolizei- und Einwanderungsrechts;
- die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden in
einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres
unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren;
"Kettenanträge bei unterschiedlichen Behörden müssen verhindert
werden", stellt Fekter klar. Daher soll künftig die zuständige
Behörde in Kenntnis gesetzt werden und einen Aufenthaltstitel von
Amts wegen erteilen können, wenn die Unzulässigkeit der Ausweisung
auf Dauer wegen humanitären Gründen bereits in einem Asyl- oder
Fremdenpolizei - Verfahren festgestellt worden ist.
"Diese Neuregelung verhindert einen Antragsmarathon und eine lange
Verfahrensdauer und führt so auch zu einer raschen Rechtssicherheit
bei den Betroffenen", ist die Innenministerin überzeugt.
Zwtl: Antragsrecht für Altfälle
"Für Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004 dauerhaft in Österreich
aufgehalten haben und deren Aufenthalt überwiegend legal war,
schaffen wir ein Antragsrecht auf einen humanitären Aufenthalt für
Altfälle", so Fekter.
Diese seit 2004 oder länger in Österreich aufhältigen Personen,
welche nur negative Bescheide und Gerichtserkenntnisse bekommen
haben, können dann einen Antrag stellen, wenn sie die lange,
überwiegend legale Aufenthaltsdauer nachweisen können, beispielsweise
durch legale Beschäftigung oder legalen Aufenthalt wegen langer
Verfahrensdauer.
In diesem Sonderverfahren sind zusätzlich zu den Kriterien der
Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, folgende Kriterien zu
berücksichtigen:
- Selbsterhaltungsfähigkeit;
- Unterkunft;
- Unterhalt;
- schulische und berufliche Ausbildung;
- Kenntnisse der deutschen Sprache;
Der Antrag ist an den jeweiligen Landeshauptmann zu stellen, bei
positiver Erledigung bedarf es der Zustimmung der Innenministerin.
Diese wird durch einen beim Bundesministerium für Inneres
eingerichteten Beirat in ihrer Entscheidung beraten.
Zwtl: Patenschaft als zentraler Bestandteil
"Bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen können diese durch die Vorlage
einer Patenschaftserklärung erbracht werden", erklärt Fekter weiter.
"Diese Patenschaft kann durch Einzelpersonen oder juristische
Personen übernommen werden. Um jede Form des Missbrauchs zu
verhindern bedeutet jegliche Verknüpfung mit Bedingungen eine
Nichtigkeit der Erklärung."
"Wir verhindern damit Zuwanderung in die Armut", betont die
Innenministerin. Eine Finanzierung der Patenschaft aus Steuermitteln
ist unzulässig. Sie bedarf einer notariellen Beglaubigung und ist für
drei Jahre gültig. "Durch die Patenschaft kommt es zu einer besseren
Integration und zur Entlastung der öffentlichen Hand", so Fekter
weiter.
Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27.
Juni 2008 wurde die nun vorgeschlagene Änderung notwendig. "Durch
diese Neuregelung ist sichergestellt, dass es in Zukunft zu keinen
Verfahrensverzögerungen mehr kommt und kein zusätzlicher
Antragsmarathon entsteht - humanitäre Fälle werden pragmatisch,
rechtsstaatlich, menschenwürdig und im Einzelfall gelöst", so die
Innenministerin abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Gregor Schütze
Pressesprecher der Bundesministerin
Bundesministerium für Inneres
Telefon: +43-(0)1-53126-2017
mailto:gregor.schuetze@bmi.gv.at
The Black Community Oberösterreich has recognised the fact that this law will take effect as from the 1st April 2009 and is inviting all interested,concerned and affected, to attend the Seminar on the 21st of March . where experts on this New Law would be informing you more about it.
Place:familienzentrum Kidsmix Zaunmulerstrasse 4 A-4020 Linz.
Time: 5:pm 17 :oouhr
lecturer: DI Peter Merhold Obmann of the Association Helpinghands in Wien






zurück
Übersicht
nach oben
drucken